Prüfung von ortsfesten elektrischen Anlagen

Das regelmäßige Überprüfen Ihrer ortsfesten elektrotechnischen Anlage soll deren ordnungsgemäßen Zustand sicherstellen.

Als Voraussetzung für das zielgerichtete Vorbereiten und ordnungsgemäße Durchführen von Prüfungen sind umfangreiche Kenntnisse und Erfahrungen zum Schutz vor elektrischen Gefährdungen erforderlich.

Geltende Rechtsgrundlage
DIN VDE 0100-600 Erstprüfung elektrischer Anlagen
DIN VDE 0105-100 Betrieb von elektrischen Anlagen

Laut Sozialgesetzbuch, §15 SGB VII müssen die Unfallverhütungsvorschriften der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) eingehalten werden.

Mit der Unfallverhütungsvorschrift und der DGUV Vorschrift 3 haben die Berufsgenossenschaften und Unfallkassen die Durchführung und Fristen der elektrischen Anlagenprüfung festgelegt.

Wie oft muss geprüft werden?
Die Vorgaben müssen in der Gefährdungsbeurteilung definiert werden.
Die Berufsgenossenschaft gibt hierzu folgende zusätzliche Hinweise:

  • Richtwert: 1 Jahr

Bei einer Fehlerquote von <= 2% kann die Prüffrist als ausreichend betrachtet werden.

Was kann passieren, wenn nicht geprüft wird?
Betriebssicherheitsverordnung § 23 Straftaten

  1. Wer durch eine in § 22 Absatz 1 bezeichnete vorsätzliche Handlung Leben und Gesundheit eines Beschäftigten gefährdet, ist nach § 26 Nummer 2 des Arbeitsschutzgesetzes strafbar.
  2. Wer eine in § 22 Absatz 2 bezeichnete vorsätzliche Handlung beharrlich wiederholt oder durch eine solche vorsätzliche Handlung Leben und Gesundheit eines anderen oder fremde Sachen von bedeutendem Wert gefährdet, ist nach § 40 des Produktsicherheitsgesetzes strafbar.

Was gehört zum Prüfumfang? (Unser Leistungsangebot)
Häufig sind elektrische Anlagen sehr umfangreich oder sind unzureichend dokumentiert. Deshalb ist es erforderlich, den Prüfumfang mit Ihnen genau festzulegen.

Die Durchführung von Prüfungen kann Einfluss auf den Betriebsablauf haben. Überlagerte Systeme, z.B. Überwachungs- und Alarmierungssysteme, Schutztechnik, EDV- und Telefontechnik können durch die Prüfung negativ beeinflusst werden. Deshalb sind Umfang, Zeitpunkt und Dauer mit dem Betreiber sowie mit dem Nutzer abzustimmen.

Man unterscheidet zwischen Ordnungsprüfungen und technischen Prüfungen.
Zu den Ordnungsprüfungen gehören:

  • Prüfung der zur Durchführung erforderlichen Unterlagen auf Vollständigkeit und Schlüssigkeit, z.B. Schalt- und Übersichtspläne, Dokumentation vorheriger Prüfungen, aber auch die Ermittlung des vorliegenden Netzsystems
  • Abgleich der Unterlagen mit der Ausführung, z.B. ob vorgenommene Änderungen und / oder Erweiterungen dokumentiert wurden

Zu den technischen Prüfungen gehören:

  • Besichtigen, z.B. auf augenscheinliche Mängel
  • Messen, z.B. Durchgängigkeit der Schutzleiterverbindungen, Isolationswiderstand, Kurzschlussstrom, Ableitstrom
  • Erproben, z.B. Sicherheitsfunktionen, Verriegelung, Not-Halt bzw. Not-Aus- Funktion, Fehlerstrom- Schutzeinrichtung (RCD), Rechtsdrehfeld
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