Allgemeine Geschäftsbedingungen der PGZ Prüf- und Gutachterzentrum 4.0 GmbH

1. Allgemeines/Begriffsbestimmungen

1.1 Verbraucher im Sinne der AGB’s sind natürliche Personen, die ein Rechtsgeschäft mit der PGZ 4.0 GmbH abschließen und die weder gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeiten zugerechnet werden können.

1.2 Unternehmer im Sinne der AGB’s sind natürliche oder juristische Personen oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts mit der PGZ 4.0 GmbH in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handelt.
1.3 Die PGZ 4.0 GmbH erbringt spezielle Dienstleistungen in Form von Sicherheitsprüfungen auf vielen prüffähigen Komponenten sowie ggf. Wartung, Instandhaltungen und Instandsetzungen dieser. Der Auftraggeber erkennt die zum Zeitpunkt der Auftragserteilung gültigen AGB’s an, auch wenn nicht explizit auf diese Bezug genommen wird. Abweichende AGB’s verschiedener Auftraggeber können nicht bzw. nur wenn die Zustimmung beider Parteien vorliegt, anerkannt werden.
1.4 Mündliche Nebenabreden, Zusagen ober Erklärungen von Mitarbeitern oder Ausführungsgehilfen der PGZ 4.0 GmbH sind nur bindend wenn sie von der PGZ 4.0 GmbH schriftlich bestätigt wurden.

2. Angebot, Auftrag, Vertragsabschluss

2.1 Unsere Angebote sind nicht bindend. Jegliche Vereinbarungen, insbesondere verbindliche Nebenabreden werden erst verbindlich, wenn die PGZ 4.0 GmbH diese auf einer Auftragsbestätigung schriftlich zugesichert hat.
2.2 Die von der PGZ 4.0 GmbH angenommenen Aufträge im Bereich Sicherheitsprüfungen bzw. das Erstellen von Gutachten werden nach den anerkannten Regeln der Technik durchgeführt. Der Umfang der Leistungen der PGZ 4.0 GmbH wird bei Erteilung des Auftrages festgelegt. Wird die PGZ 4.0 GmbH pauschal mit der Prüfung gemäß Angebotsbeschreibung beauftragt, so werden Mehraufwendungen vom Kunden durch nochmaliges Angebot akzeptiert.
2.3 Kleine Wartezeiten bei der Prüfung durch unsere Prüftechniker werden nicht berechnet, Wartezeiten über 1 Stunde gehen zu Lasten der Auftraggeber. Dies gilt dann, wenn die PGZ 4.0 GmbH diese Wartezeit nicht zu vertreten hat.

3. Lieferbedingungen/Lieferzeit

3.1 Lieferfristen und -termine gelten als nur annähernd vereinbart, es sei denn, dass der Verkäufer eine schriftliche Zusage ausdrücklich als verbindlich gegeben hat.
3.2 Teillieferungen sind in zumutbarem Umfang und für den Fall, dass dies für eine zügige Abwicklung vorteilhaft erscheint, zulässig. Es können auch Teilzahlungen verlangt werden.
3.3 Die Lieferfrist verlängert sich angemessen bei höherer Gewalt, Arbeitskämpfen, Unruhen, behördlichen Maßnahmen, Ausbleiben von Zulieferungen unserer Lieferanten und sonstigen unvorhersehbaren, unabwendbaren und schwerwiegenden Ereignissen für die Dauer der Störung. Der Verkäufer ist verpflichtet, im Rahmen des Zumutbaren unverzüglich die erforderlichen Informationen zu geben und seine Verpflichtungen den veränderten Verhältnissen nach Treu und Glauben anzupassen.
3.4 Das Rücktrittsrecht ist – mit Ausnahme besonderer Umstände, die unter Abwägung der beiderseitigen Interessen den Rücktritt rechtfertigen – ausgeschlossen, sofern das Leistungshindernis durch von uns nicht zu vertretende Umstände, einschließlich von uns nicht zu vertretender Verzögerung der Selbstbelieferung verursacht ist. Die Fälligkeit des Anspruches auf Belieferung verschiebt sich entsprechend.
3.5 Im Fall eines Überschreitens der durch ca.-Frist bzw. Termin bestimmten Lieferzeit ist der Kunde nach Ablauf einer uns zu setzenden angemessenen, mindestens 10 Arbeitstage betragenden Frist zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Im Falle des Überschreitens einer verbindlichen Lieferzeit ist der Kunde zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, wenn er uns erfolglos eine angemessene, mindestens 5 Arbeitstage betragende Frist bestimmt hat, oder die Fristsetzung entbehrlich ist. Die Erklärung des Rücktritts vom Vertrag bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
3.6 Leistungen und Lieferungen und auch in sich abgeschlossene Teilleistungen und Teillieferungen sin am vereinbarten Ort und zum vereinbarten Termin vom Kunden abzunehmen. Der Kunde befindet sich in Annahmeverzug, wenn er die Abnahme nicht rechtzeitig erledigt. Als Annahmeverweigerung zählt das Nichtleisten einer Zahlung zum vereinbarten Termin, wenn Zahlung bei Lieferung vereinbart wurde. Bei Annahmeverzug oder Annahmeverweigerung behält sich die PGZ 4.0 GmbH vor, Schadenersatz für die entstandenen Kosten und Aufwendungen zu verlangen.

4. Eigentumsvorbehalt

4.1 Wir behalten uns das Eigentum an den gelieferten Waren vor bis zur Bezahlung aller unserer Forderungen aus dem Liefervertrag, gegenüber Unternehmen auch bis zur Bezahlung aller unserer Forderungen aus der mit dem Kunden bestehenden Geschäftsverbindung, und zwar einschließlich angefallener Kosten uns Zinsen.
4.2 Der Kunde hat uns bei Pfändung oder sonstigen Eingriffen Dritter sofort schriftlich zu benachrichtigen und den Pfändungsgläubiger von dem bestehenden Eigentumsvorbehalt zu unterrichten. Eine Sicherungsübereignung ist unzulässig.
4.3 Übersteigt der realisierbare Wert der für uns bestehenden Sicherheiten unsere Forderungen insgesamt um mehr als 20 %, so sind wir auf Verlangen des Kunden zur Freigabe von Sicherheiten nach unserer Wahl verpflichtet.
4.4 Verarbeitung oder Umbildung von Maschinen erfolgen stets für uns als Hersteller, jedoch ohne Verpflichtung für uns. Erlischt das (Mit-)Eigentum von uns durch Verbindung, so wird bereits jetzt vereinbart, dass das (Mit-)Eigentum des Käufers an der einheitlichen Sache wertanteilsmäßig (Rechnungswert) auf uns übergeht. Der Käufer verwahrt das (Mit-)Eigentum für uns unentgeltlich. Waren, an denen wir (Mit-)Eigentumsrecht haben, werden nachfolgend als Vorbehaltsware bezeichnet. Der Käufer ist zur Veräußerung von Vorbehaltswaren ohne schriftliche, vorherige Genehmigung nicht berechtigt. Verpfändungen oder Sicherungsübereignungen sind unzulässig. Die aus dem Weiterverkauf oder einem sonstigen Rechtsgrund (Versicherung, unerlaubte Handlung) bezüglich der Vorbehaltsware entstehenden Forderungen tritt der Käufer bereits jetzt sicherheitshalber in vollem Umfang an uns ab. Wir ermächtigen den Käufer widerruflich, die an uns abgetretenen Forderungen für unsere Rechnung im eigenen Namen einzuziehen. Diese Einzugsermächtigung können wir nur widerrufen, wenn der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber nicht ordnungsgemäß nachkommt.
4.5 Der Käufer ist verpflichtet, die Kaufsache pfleglich zu behandeln, solange der Kaufgegenstand nicht in das Eigentum des Käufers übergegangen ist. Insbesondere ist er verpflichtet, diese auf eigene Gefahr gegen Feuer-, Wasser- und Diebstahlschäden ausreichend zum Neuwert zu versichern. Sofern Wartungs- und Inspektionsarbeiten erforderlich sind, muss der Käufer diese auf eigene Kosten rechtzeitig durchführen.
4.6 Mit Zahlungseinstellung, Beantragung des Insolvenzverfahrens, gerichtlichen oder außergerichtlichen Vergleichsverfahren, erlöscht das Recht zur Weiterveräußerung, zur Verwendung oder Einbau der Vorbehaltsware und die Ermächtigung zum Einzug der abgetretenen Forderungen.
4.7 Die PGZ 4.0 GmbH behält sich bei Verträgen mit Verbrauchern das Eigentum an der Ware vor, bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises.

5. Gefahrübergang/Versand

5.1 Die Ware wird, sofern nicht etwas anderes vereinbart ist, auf Verlangen des Käufers an die von diesem gewünschte Lieferadresse versandt (Versendungskauf gem. § 447 BGB). Die Gefahr geht, auch bei Versendung von einem Lager und im Fall eines Streckengeschäftes bei Versendung ab Lager unseres Vorlieferanten, auf den Kunden über, sobald die Sache dem Spediteur, dem Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt ausgeliefert wurde. Auf Wunsch des Kunden schließen wir auf seine Kosten eine Transportversicherung ab.
5.2 Verzögert sich der Versand infolge von Umständen die der Kunde zu vertreten hat, so geht die Gefahr vom Tage der Anzeige der Versandbereitschaft auf den Kunden über.
5.3 Bei Verbrauchern geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen
Verschlechterung der Sache erst mit der Übergabe der verkauften Sache auf den Käufer über. Dies gilt auch beim Versendungskauf.

6. Gewährleistung

6.1 Bei der Sachmängelhaftung einem Kunden gegenüber hat die PGZ 4.0 GmbH zunächst die Wahl, nachzubessern oder Ersatz zu liefern.
6.2 Will der Kunde Schadenersatz statt der Leistung verlangen oder Selbstvornahme durchzuführen, so ist insoweit ein Fehlschlagen der Nachbesserung erst nach den erfolglosen zweiten Versuch gegeben. Die gesetzlichen Fälle der Entbehrlichkeit der Fristsetzung bleiben unberührt.
6.3 Nur wenn die Nacherfüllung fehlschlägt, kann der Kunde nach seiner Wahl Minderung oder Rücktritt verlangen. Dies gilt nicht bei nur geringfügigen vertraglichen Verstößen, z.B. bei nur geringfügigen Mängeln.
6.4 Die Ansprüche auf Nacherfüllung sind ausgeschlossen, sofern ohne die Zustimmung der PGZ 4.0 GmbH Veränderungen an den Lieferungen und/oder Leistungen vorgenommen wurden. Seitens der PGZ 4.0 GmbH wird für Arbeiten nur eine Gewährleistung übernommen für selbst oder durch Erfüllungsgehilfen ausgeführte Lieferungen und/oder Leistungen.
6.5 Die Verbraucher sind dazu verpflichtet, die PGZ 4.0 GmbH binnen einer Frist von 2 Monaten nach dem Zeitpunkt, an dem der vertragswidrige Zustand der Sache festgestellt wurde über offensichtliche Mängel schriftlich zu unterrichten. Die Mängel sind dabei so detailliert wie dem Verbraucher möglich zu beschreiben. Diese Regelung stellt keine Ausschlussfrist für Mängelrechte des Verbrauchers dar. Für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels trägt der Verbraucher die Beweislast. Ebenso trägt er die Beweislast für seine Kaufentscheidung, wenn er durch unzutreffende Aussagen des Herstellers zum Kauf verleitet wurde und die Beweislast für die Mangelhaftigkeit einer gebrauchten Kaufsache.
6.6 Die Unternehmer sind dazu verpflichtet, der PGZ 4.0 GmbH offensichtliche Mängel binnen einer Frist von 2 Wochen ab dem Empfang der Ware schriftlich anzuzeigen. Zur Fristwahrung genügt die Rechtzeitige Absendung. Ansonsten sind die entsprechenden Gewährleistungsansprüche ausgeschlossen. Der Unternehmer trägt die volle Beweislast für alle Anspruchsvoraussetzungen.
6.7 Tritt der Kunde nach erfolgloser Nacherfüllung vom Vertrag zurück, so steht ihm daneben kein Schadensersatz wegen des Mangels zu. Verlangt der Kunde nach erfolgloser Nacherfüllung Schadensersatz, so bleibt die Ware beim Kunden, sofern ihm das zuzumuten ist. Der Schadensersatz beschränkt sich hierbei auf die Differenz zwischen dem Kaufpreis und dem Wert der mangelhaften Sache. Dies gilt nicht bei Arglist.
6.8 Die Gewährleistungsfrist für Verbraucher beträgt 2 Jahre ab Ablieferung einer neuen Sache und 1 Jahr bei Ablieferung einer gebrauchten Sache.
6.9 Die Gewährleistungsfrist für Unternehmer beträgt 1 Jahr ab Ablieferung der Sache. Das gilt nicht, wenn der Kunde den Mangel nicht rechtzeitig angezeigt hat (Buchstabe f) dieser Bestimmung).
6.10 Bei Unternehmen gilt als vereinbarte Beschaffenheit der Sache grundsätzlich nur die Produktbeschreibung des Herstellers. Als vereinbarte Beschaffenheitsangaben zählen nicht etwaige öffentliche Äußerungen des Herstellers, Anpreisungen oder Werbungen.
6.11 Garantien im rechtlichen Sinne werden von der PGZ 4.0 GmbH nicht vergeben. Davon unberührt bleiben Herstellergarantien.
6.12 Die Gewährleistung der PGZ 4.0 GmbH umfasst nur die ihr ausdrücklich in Auftrag gegebenen Leistungen. Eine Gewähr für die Ordnungsmäßigkeit und das Funktionieren der betreffenden Gesamtanlage, zu der die begutachteten oder geprüften Teile gehören, wird damit nicht übernommen; insbesondere trägt die PGZ 4.0 GmbH keine Verantwortung für Konstruktion, Materialauswahl und Bau der untersuchten Anlagen, soweit diese Fragen nicht ausdrücklich Gegenstand des Auftrages sind. Auch in letzterem Fall werden die Gewährleistungspflicht und die rechtliche Verantwortung des Herstellers weder eingeschränkt noch übernommen.

7. Geheimhaltung, Urheberrecht, Datenschutz

7.1 Von schriftlichen Unterlagen, die der PGZ 4.0 GmbH zur Einsicht überlassen und die für die Durchführung des Auftrages von Bedeutung sind, darf die PGZ 4.0 GmbH Abschriften zu ihren Akten nehmen.
7.2 An Kostenvoranschlägen, Zeichnungen und anderen Unterlagen behält sich die PGZ 4.0 GmbH ihre Eigentums- und Urheberrechte uneingeschränkt vor. Die Unterlagen dürfen nur nach vorheriger Zustimmung der PGZ 4.0 GmbH zugänglich gemacht werden und sind, wenn der Auftrag der PGZ 4.0 GmbH nicht erteilt wird, dieser auf Verlangen unverzüglich zurückzugeben.
7.3 Die zum Angebot gehörenden Unterlagen – Zeichnungen, Abbildungen, Gewichtsangaben usw. – enthalten, soweit nicht ausdrücklich als unmittelbar verbindlich bezeichnet, nur Annäherungswerte, nicht jedoch verbindlich zugesicherte Eigenschaften.
7.4 Die Mitarbeiter der PGZ 4.0 GmbH werden Geschäfts- und Betriebsverhältnisse, die bei der Ausübung der Tätigkeit zur Kenntnis gelangen, außerhalb der Durchführung des Auftrages nicht unbefugt offenbaren und verwerten.
7.5 Die PGZ 4.0 GmbH verarbeitet und nutzt auch personenbezogene Daten ausschließlich für eigene Zwecke.

8. Zahlungsbedingungen, Aufrechnung

8.1 Alle Preise verstehen sich zuzüglich Fracht, Verpackung, Transport- und Reisekosten.
8.2 Zahlungen sind sofort bei Rechnungsstellung fällig, sofern nicht eine andere Fälligkeit vereinbart wurde.
8.3 Ein Kunde kommt in Verzug, nach dem Zugang einer Rechnung oder gleichwertigen Zahlungsaufstellung, wenn er nicht innerhalb von 30 Tagen nach der Fälligkeit einer Zahlung leistet. Ein Verbraucher hat die Geldschuld im Verzug mit 5 % Zinsen über dem Basiszinssatz zu verzinsen, ein Unternehmen mit 8 % Zinsen über dem Basiszinssatz. Gegenüber dem Unternehmer kann auch ein höherer Verzugsschaden gelten gemacht werden, sofern dieser nachgewiesen wird.
8.4 Ein Kunde kann gegenüber der PGZ 4.0 GmbH nur aufrechnen, sofern sein Gegenanspruch rechtskräftig festgestellt wurde oder von Seiten der PGZ 4.0 GmbH schriftlich anerkannt wurde.
8.5 Die Ausübung von Zurückbehaltungsrechten ist nur im selben Verhältnis möglich und nicht vertragsübergreifend.
8.6 Die PGZ 4.0 GmbH behält sich vor, 20 % der Auftragssumme bei einer Stornierung des Auftrags durch den Auftraggeber in Rechnung zu stellen.

9. Datenschutz

9.1 Der Käufer wird hiermit darüber informiert, dass der Verkäufer die im Rahmen der Geschäftsverbindungen gewonnenen personenbezogenen Daten gemäß der Bestimmung des Bundesdatenschutzgesetzes verarbeitet. Es gilt die Datenschutzerkärung der PGZ 4.0 GmbH, die unter dem Link https://pgz-gmbh.de/datenschutz/ einzusehen ist.

10. Gerichtsstand, Erfüllungsort, Schlussbestimmungen

10.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden keine Anwendung.
10.2 Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertrag ist Schönebeck, sofern der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. Gleiches gilt bei Kunden, die in Deutschland keinen allgemeinen Gerichtsstand haben oder deren Wohnsitz oder Aufenthalt im Zeitpunkt einer Klageerhebung nicht bekannt sind.
10.3 Sind einzelne Bestimmungen des Vertrages mit dem Kunden unter Einbeziehung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam, so berührt dies nicht die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen oder Vereinbarungen. Eine ganze oder teilweiseunwirksame Bestimmung wird durch eine Regelung ersetzt, deren wirtschaftlicher Erfolg dem der unwirksamen möglichst nahe kommt.
10.4 Das Vertragsverhältnis und alle Rechtsbeziehungen hieraus unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des Kollisionsrechts des Internationalen Privatrechts (IPR) sowie des UN-Kaufrechts (CISG).

Menü