Prüfung von ortsfesten Regalsysteme

Jeder Lagerbetreiber ist eigenständig für einen einwandfreien Zustand der Arbeitsmittel gem. § 10 der BetrSichV sowie für die Sicherheit der Mitarbeiter gem. § 4 des Arbeitsschutzgesetzes verantwortlich.

Die Prüfung von ortsfesten Regalsystemen wird regelmäßig (üblicherweise jährlich) bei gewerblichen Regalen im Rahmen der Unfallvermeidung in Lagern durchgeführt. Sie ist vorgeschrieben, weil es bei Beladungen und Entladungen der Regale zu Beschädigungen kommen kann, die eine Unfallgefahr darstellen können. Unfallgefahren entstehen häufig durch

  • fehlende Standsicherheit
  • Beschädigungen durch Anfahren mit Flurförderzeugen
  • nicht fachgerechte Reparatur oder Änderungen
  • unzureichende Dimensionierung der Lagereinrichtungen
  • Heraus- oder Herabfallen von Lagergut
  • unzulässige Lastverteilung im Regal
  • fehlende Kennzeichnung.

Geltende Rechtsgrundlage
DIN EN 15635 Ortsfeste Regalsysteme aus Stahl: Anwendung und Wartung von Lagereinrichtungen
DGUV 108-007 Lagereinrichtungen und Geräte
BGI/GUV-I 5166 Sicherheit von Regalen

Unser Leistungsspektrum
Als zertifizierte sachkundige Regalinspekteure (befähigte Regalprüfer) überprüfen wir Ihre Regalanlagen – herstellerunabhängig und vorschriftsgemäß – auf Mängel und Fehler gem. DIN EN 15635 und DGUV Regel 108-007.

Umfang der Regalprüfung:

  • allgemeiner Zustand / Sichtkontrolle
  • Standfestigkeit / Kippsicherheit
  • fachgerechte Montage
  • Vollständigkeit / Beschädigung von Bauteile und Schutzeinrichtungen
  • Prüfung der tatsächlichen und zulässigen Belastungen.
  • Kennzeichnung schadhafter Bauteile / Stückliste und Schadensbeurteilung
  • Angebot für die Regalinstandsetzung
  • Dokumentation: Prüfbericht / Abnahmeprotokoll / Prüfplakette
  • Einweisung eines qualifizierten Mitarbeiters für die Wochen- bzw. Monatsinspektion
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