Brandschutztechnik

Prüfung von tragbaren Feuerlöschern
Feuerlöscher retten im Ernstfall Leben.

Seit Januar 2008 ist es deshalb in Deutschland für Betreiber von Feuerlöschern Pflicht, diese zusätzlich gemäß der Betriebssicherheitsverordnung von einer nach TRBS 1203/2 ausgebildeten zur Prüfung befähigten Person überprüfen zu lassen.

Danach muss ein Feuerlöscher längstens vor Ablauf von zwei Jahren auf seine Funktion kontrolliert werden (Sonderregelungen sind zu beachten).

Die Instandhaltung dient vor allem:

  • der ordnungsgemäßen Funktion des Feuerlöschers
  • der Sicherheit des Benutzers eines Feuerlöschers (hoher Druck)

Nach ordnungsgemäßer Instandhaltung erhält der Feuerlöscher einen Instandhaltungsnachweis.

Geltende Rechtsgrundlage

BetrSichV Betriebssicherheitsverordnung
DIN EN 14406 Teil 4: Instandhaltung von tragbaren Feuerlöschern
ASR A2.2 Maßnahmen gegen Brände

Unser Leistungsangebot

  • Innere Prüfung von Dauerdrucklöschern
  • Innere Prüfung von nachgefüllten Aufladelöschern
    • Druck / Gewicht des Treibgases
  • Festigkeitsprüfung von Pulverfeuerlöschern

Wir prüfen folgende Kriterien

    • Sauberkeit / Allgemeinzustand
    • Beschriftung
    • Armaturen, Schläuche, Sicherungen
    • Prüffrist
    • Schutzanstrich / Korrosion
    • Auslöse- / Unterbrechungseinrichtungen
    • Gewicht / Volumen
    • Gewindeanschlüsse / Dichtungen
    • Löschmittel
    • Halterung

Nach erfolgreicher Prüfung

  • Anbringung des Revisionsaufklebers / Prüfplakette
  • Lückenlose Dokumentation
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