Prüfung des betriebssicheren Zustands gewerblich genutzter Fahrzeuge

Geltende Rechtsgrundlage

Der Unternehmer ist grundsätzlich für den betriebssicheren Zustand der Fahrzeuge verantwortlich. Den Nachweis dafür erbringt er durch regelmäßige Prüfungen gemäß § 57 DGUV Vorschrift 70.Die Ergebnisse der Prüfung sind schriftlich niederzulegen und mindestens bis zur nächsten Prüfung aufzubewahren.

Wann muss geprüft werden ?

Der verkehrssichere Zustand von gewerblich genutzten Fahrzeugen erfolgt laut Unfallverhütungsvorschrift (UVV) der Berufsgenossenschaftlichen Vorschriften bei Bedarf, mindestens jedoch einer jährlichen Prüfung durch einen Sachkundigen.

Für gewerblich genutzten Fahrzeuge wie z.B. Transporter, Pool-, Baustellen-, Einsatz- und Servicefahrzeige gilt, dass sie im Jahr, in dem sie nicht zur HU müssen, den Nachweis der Prüfung nach DGUV Vorschrift 70 (ehemals UVV BGV D29) erbringen müssen.

Was muss geprüft werden ?

Die Untersuchung des betriebssicheren Zustandes durch den Sachkundigen umfasst sowohl den verkehrssicheren als auch den arbeitssicheren Zustand des Fahrzeuges. Zusätzlich zur fahrzeugtechnischen Prüfung kann die Prüfung von Aufbauten und Einrichtungen erforderlich sein.

Was passiert, wenn nicht geprüft wird ?

Gewerbetreibende, die dieser Verpflichtung nicht nachkommen, riskieren ein Bußgeld.

Unser Leistungsangebot

  • Prüfung des verkehrssicheren Zustands des Fahrzeugs
  • Prüfung des arbeitssicheren Zustands des Fahrzeugs
    • Einbauten (z.B. Regale)
    • technischen Ausstattung (z.B. Arbeitsmittel und Werkzeuge)
  • Erstellen eines Prüfbefundes
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