Prüfung von Kompressoren und Drucklufttechnik

Die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) ist für Betreiber von überwachungspflichtigen Druckbehältern seit 01.01.2003 verbindlich anzuwenden. Als überwachungspflichtig gelten alle Druckluftbehälter mit einem Druckliterinhaltsprodukt von PS (maximal zulässiger Druck) x V (Volumen) > 50 bar.

Bis zu einem Druckliterinhaltsprodukt von 1.000 bar werden als Fristen für die innere Prüfung 5 Jahre und für die Festigkeitsprüfung 10 Jahre empfohlen.

Geltende Rechtsgrundlage
BetrSichV 2015 Betriebssicherheitsverordnung

Unser Leistungsangebot
Mit der Prüfung von überwachungsbedürftigen Druckanlagen vor erstmaliger Inbetriebnahme und vor Wiederinbetriebnahme nach prüfpflichtigen Änderungen stellen wir fest ob,

  • notwendige technische Unterlagen vorhanden und plausibel sind
  • die Anlage vorschriftsmäßig errichtet und in sicheren Zustand ist
  • sicherheitstechnischen Maßnahmen geeignet und wirksam sind
  • die Frist für nächste wiederkehrende Prüfung zutreffend festgelegt wurde.

Bei den wiederkehrenden Prüfungen von Anlagen und Anlagenteilen erfolgt durch unsere Techniker eine

  • äußere Prüfung
  • innere Prüfung
  • Festigkeitsprüfung
Menü