Prüfung

Jeder Arbeitgeber hat erforderliche Maßnahmen zu treffen, damit den Beschäftigten nur Arbeitsmittel bereitgestellt werden, die für den Einsatz geeignet sind und bei bestimmungsmäßiger Benutzung Gesundheit und Gesundheitsschutz gewährleisten.

Laut Sozialgesetzbuch, §15 SGB VII müssen die Unfallverhütungsvorschriften der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) eingehalten werden.

Mit der Unfallverhütungsvorschrift und der DGUV Vorschrift 3 haben die Berufsgenossenschaften und Unfallkassen die Durchführung und Fristen der elektrischen Maschinen-, Anlagen- und Betriebsmittelprüfung festgelegt.

Die Prüfung eines Arbeitsmittels umfasst

  • die Ermittlung des Istzustandes
  • den Vergleich des Istzustandes mit dem Sollzustand
  • die Bewertung der Abweichung des Istzustandes vom Sollzustand.

Prüfungen werden in folgende Prüfarten aufgeteilt:

  • Ordnungsprüfungen, z.B.
    • erforderlichen Unterlagen vorhanden und plausibel
    • Arbeitsmittel gemäß der vorhandenen Gefährdungsbeurteilung eingesetzt
  • Technische Prüfung
    • äußere und innere Sichtprüfung
    • Prüfung der Funktionsfähigkeit der Schutz- und Sicherheitseinrichtungen
    • Prüfung mit Mess- und Prüfmitteln
    • labortechnische Untersuchung
    • zerstörungsfreie Prüfung
    • Prüfung mit datentechnisch verknüpften Messsystemen (z.B. Online-Überwachung)

Prüfungen sind hinsichtlich Durchführung und Ergebnis gemäß §14 Absatz 7 oder §17 BetrSichV zu dokumentieren.

Geltende Rechtsgrundlage
UVV Unfallverhütungsvorschriften
Technische Regeln der Betriebssicherheit: TRBS 1111, TRBS 1201, TRBS 1203
Betriebssicherheitsverordnung: BetrSichV

Wir bieten Ihnen eine einzigartige Lösung an: Alle Prüfungen für die der Gesetzgeber in DIN-Normen, Technischen Regeln und Verordnungen eine regelmäßig wiederkehrende Prüfpflicht vorgesehen hat – aus einer Hand.

Wir planen, koordinieren und überwachen die Durchführung aller notwendigen Prüfungen in Ihrem Unternehmen. Vom Feuerlöscher bis zum Regal. Vom Rolltor bis zur Drehmaschine. Oder von der Schultafel bis zum Krankenbett. Wir bündeln die Bereiche prüfpflichtiger Ausrüstungen und Anlagen und stellen Sie Ihnen für eine rechtssichere Anwendung zur Verfügung.

Auf Wunsch wird alles digitalisiert, inventarisiert und steht Ihnen über einen Sicherheits-LogIn hier auf unserem Online-Portal zur Verfügung. Überall. Jederzeit.

Unser Leistungsspektrum

  • Ermittlung und Festlegung von Art, Umfang und Fristen erforderlicher Prüfungen nach §§14 bis 16 BetrSichV
  • Bestimmung der mit der Prüfung zu beauftragenden Person oder zugelassenen Überwachungsstelle
  • Durchführung aller erforderlichen Prüfungen
  • Ermittlung und Festlegung der erforderlichen Kontrollen gemäß §4 Absatz 5 Satz 3, Anhang 1 Nummer 2.1 Satz 6, Anhang 1 Nummer 2.4 Buchstabe a) Satz 2, Anhang 1 Nummer 4.6 BetrSichV
  • Durchführung aller erforderlichen Kontrollen
  • Dokumentation: Erstellung aller erforderlichen Aufzeichnungen oder Bescheinigungen nach §14 Absatz 7 und §17 BetrSichV
    • Art und Anlass der Prüfung
      • erstmalige Verwendung
      • wiederkehrende Prüfung
      • Prüfung nach prüfpflichtiger Änderung
    • Prüfumfang und Bewertung
    • Ergebnis der Prüfung
    • elektronische Signatur

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