Prüfung von kraftbetätigten Türen, Fenster, Tore und Schrankenanlagen
Damit Tor- und Schrankenanlagen in Ihrem Unternehmen reibungslos arbeiten, müssen sie technisch einwandfrei funktionieren und dabei stets den gesetzlich vorgeschriebenen Sicherheitsstandards entsprechen. Kraftbetätigte Tore und Schrankenanlagen müssen nach den Vorgaben des Herstellers vor der ersten Inbetriebnahme, nach wesentlichen Änderungen sowie wiederkehrend sachgerecht auf ihren sicheren Zustand geprüft werden. Die wiederkehrende Prüfung sollte mindestens einmal jährlich erfolgen.
Geltende Rechtsgrundlage
ASR A1.7 Technische Regeln für Arbeitsstätte: Türen und Tore
DIN 18650 Automatische Türsysteme
Unser Leistungsangebot
Unsere sachkundigen Techniker prüfen für Sie
- Roll-, Schiebe-, Hub- und Sektionaltore
- Industrie- und Hallentore
- Schrankenanlagen und Verladebrücken
Vor der Erstinbetriebnahme und bei den wiederkehrenden Prüfungen untersuchen wir z.B.
- Vollständigkeit der Technischen Dokumentation und Betriebsanleitung
- zeitlichen Kraftverlauf an den Schließkanten
- Sicherung von Quetsch- und Scherstellen
- Funktionstüchtigkeit von
- Schutzeinrichtungen
- Antrieb
- Steuergerät
- Führungsschienen / Rahmenteilen