Prüfung von Abscheideranlagen

Abscheideranlagen für Leichtflüssigkeiten
Eine Leichtflüssigkeitsabscheideranlage (umgangssprachlich auch als Ölabscheider, Benzinabscheider oder Mineralölabscheider bezeichnet) ist eine Abwasserbehandlungsanlage in Form eines Beckens, in dem Leichtflüssigkeiten (z. B. Öle) durch Aufschwimmen und Rückhaltung an einer Tauchwand abgeschieden werden.

Geltende Rechtsgrundlage
Ölabscheider sind technische Anlagen und unterliegen den Bestimmungen des Anlagenrechts. Dies erfordert eine monatliche Kontrolle jedes Ölabscheiders und einen Eintrag in ein Wartungsbuch. Mindestens einmal jährlich muss jeder Ölabscheider von einem autorisierten Fachunternehmen überprüft und gewartet werden.

DIN EN 858 Abscheideranlagen für Leichtflüssigkeiten
DIN 1999-100; 2016-12 Anforderungen an die Anwendung von Abscheideranlagen nach
DIN EN 858-1 und DIN EN 858-2

Unser Leistungsangebot
Monatliche Kontrolle bzw. Einweisung eines Sachkundigen

  • Messung von Schichtdicke bzw. Volumen der abgeschiedenen Leichtflüssigkeit
  • Messung des Schlammspiegels bzw. -volumens
  • Kontrolle Funktionsfähigkeit des selbsttätigen Abschlusses des Abscheider (der den Abscheider blockiert, wenn das Sammelvolumen erschöpft ist) oder soweit vorhanden der Alarmeinrichtung, die die Erschöpfung der Sammelkapazität anzeigt. Letzteres ist erst 6 Monate nach einer Generalinspektion wieder nötig.
  • Sichtkontrolle von Wasserstand vor und hinter dem Koaleszenzeinsatz während eines Durchflusses, um ggf. eine Verstopfung des Einsatzes festzustellen.
  • Kontrolle von evtl. vorhandenen Sonderkonstruktionen

Halbjährliche Wartung

  • Kontrolle des Koaleszenzeinsatzes mit Reinigung oder Austausch nach Angaben des Herstellers
  • soweit erforderlich Reinigung und Leerung
  • soweit vorhanden Reinigung der Ablaufrinne im Probeentnahmeschacht

Generalinspektion Prüfungsintervall: Erstinbetriebnahme, 5 Jahre

  • Ordnungsprüfung
    • Betriebstagebuch
    • Technische Unterlagen
    • Genehmigungen
    • Entsorgungsnachweise
  • Bewertung / Einhaltung von Randbedingungen
  • Erstellung eines Prüfberichts

Gerne ist Ihnen unser Team bei der sehr komplexen gesetzlich vorgeschriebenen Dokumentation im Bereich der Abfallentsorgung behilflich.

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